Onlinehandel: Wegfall der EU-Lieferschwellen ab dem 1. Juli 2021

Umsatzsteuerregelung EU

Mit der Einführung der Umsatzschwelle und dem OSS (One-Stop-Shop)-Verfahren wird eine der größten Umsatzsteuerreformen der letzten Jahrzehnte realisiert. Die bisher bekannten nationalen Lieferschwellen (zwischen 35.000 EUR bis 100.000 EUR) werden damit abgeschafft. Ab 1. Juli wird das System umgestellt: Ab dem ersten Euro ist die Umsatzsteuer des Empfängerlandes zu entrichten. Lediglich für Kleinstunternehmen mit einem Versandhandelsumsatz innerhalb der gesamten EU bis 10.000 EUR gilt nach wie vor die österreichische Umsatzsteuer. Wobei für diese Grenze Versandhandelsumsätze und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen B2C zusammengezählt werden.

Die neue Umsatzschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe ist EU-weit geltend. Damit wird jeder Händler, der die Umsatzschwelle von 10.000 EUR innerhalb eines Jahres überschreitet, in jedem Land, in das auch nur ein Produkt geliefert wird, steuerpflichtig. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wird der One-Stop-Shop (OSS) eingeführt. Dieser kann die Registrierungen in allen EU-Ländern, in die steuerpflichtige Lieferungen erfolgen, ersetzen. Die Anmeldung beim OSS ermöglicht eine zentrale und gebündelte Meldung aller Umsatzsteuermeldungen aus den EU. Besonders für FBA (Fullfillment by Amazon)-Händler, die auch im Ausland einlagern, bedeutet das nicht nur eine Vereinfachung, sondern auch eine zunehmende Komplexität, bei der von Lieferung zu Lieferung geprüft werden muss, ob die Umsätze im OSS oder lokale gemeldet werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.wko.at oder www.bundesfinanzministerium.de

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