Der digitale Produktpass kommt. Sind Ihre Produktdaten bereit?

Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette, nachhaltigere Produkte und digital verfügbare Informationen für Verbraucher, Unternehmen und Behörden: Mit dem Digital Product Passport (DPP) wird eine zentrale Maßnahme der europäischen Kreislaufwirtschaft zunehmend konkret.

Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, kurz ESPR (EU) 2024/1781. Seit Juli 2026 ist die Umsetzung einen entscheidenden Schritt weiter: Am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission das zentrale DPP Registry in Betrieb genommen. Damit steht eine wesentliche technische Infrastruktur für die Registrierung künftiger digitaler Produktpässe bereit.

Die Einführung erfolgt allerdings nicht für alle Produkte gleichzeitig. Der erste verbindliche Termin betrifft bestimmte Batteriekategorien: Ab 18. Februar 2027 wird für bestimmte Industrie-, Elektrofahrzeug- und Leichtverkehrsmittel-Batterien ein digitaler Produktpass verpflichtend. Weitere Produktgruppen wie Eisen und Stahl, Textilien, Aluminium, Reifen, Möbel und ICT-Produkte folgen schrittweise über produktspezifische Rechtsakte.

Für Unternehmen bedeutet das: Die technische Infrastruktur entsteht bereits jetzt – und damit wird es höchste Zeit, auch die eigene Produktdatenbasis vorzubereiten.

Was ist der digitale Produktpass und welche Ziele verfolgt er?

Die Europäische Kommission beschreibt den Digital Product Passport als digitalen Informationscontainer für Produkte, Komponenten und Materialien. Er soll relevante Produktinformationen über den Lebenszyklus hinweg digital zugänglich machen und damit Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen.

Welche Informationen konkret enthalten sein müssen, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den dafür geltenden EU-Vorschriften ab. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Herkunft und eingesetzte Materialien
  • Sicherheits- und Konformitätsinformationen
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen
  • Angaben zu Reparierbarkeit und Wartung
  • Informationen zu Wiederverwendung und Recycling
  • Technische Produktinformationen
  • Informationen für die Nutzung und das Lebensende des Produkts

Der DPP richtet sich dabei nicht nur an Endverbraucher. Auch Unternehmen entlang der Lieferkette, Reparaturbetriebe, Recycler, Marktüberwachungsbehörden und Zollstellen sollen auf die jeweils für sie relevanten Informationen zugreifen können. Welche Daten sichtbar sind, hängt von den jeweiligen Zugriffsrechten und gesetzlichen Vorgaben ab.

Ein digitaler Datenträger – beispielsweise ein QR-Code – stellt die Verbindung zwischen dem physischen Produkt und seinem digitalen Produktpass her.

Neu seit Juli 2026: Das EU DPP Registry ist in Betrieb

Ein besonders wichtiger Meilenstein wurde am 20. Juli 2026 erreicht: Die Europäische Kommission hat das Digital Product Passport Registry gemeinsam mit einer Testumgebung gestartet.

Das Register bildet eine zentrale Komponente der europäischen DPP-Infrastruktur. Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Die vollständigen Produktdaten werden nicht zentral bei der EU gespeichert.

Stattdessen verfolgt das DPP-System einen dezentralen Ansatz. Die eigentlichen Produktinformationen verbleiben beim verantwortlichen Unternehmen oder bei einem DPP-Serviceprovider. Im EU-Register werden unter anderem eindeutige Produktkennungen, Registrierungsinformationen und bestimmte Metadaten hinterlegt.

Der grundsätzliche Ablauf sieht künftig so aus:

  1. Das Unternehmen sammelt die für seine Produktgruppe vorgeschriebenen Informationen.
  2. Daraus wird ein Digital Product Passport erstellt.
  3. Der DPP wird im europäischen DPP Registry registriert.
  4. Das Register erzeugt eine eindeutige Registrierungskennung.
  5. Ein Datenträger wie beispielsweise ein QR-Code verbindet das physische Produkt mit den digitalen Informationen.
  6. Verbraucher, Geschäftspartner, Reparaturbetriebe, Recycler oder Behörden erhalten entsprechend ihrer Zugriffsrechte Zugang zu den für sie vorgesehenen Daten.

Die Registrierung kann über eine Benutzeroberfläche oder über eine Programmierschnittstelle (API) erfolgen. Damit schafft die EU ausdrücklich die Möglichkeit, die DPP-Registrierung in bestehende Unternehmens- und IT-Prozesse zu integrieren.

Wann wird der Digital Product Passport verpflichtend?

Die Einführung erfolgt schrittweise. Die von der Europäischen Kommission veröffentlichte Planung ist derzeit ausdrücklich als indikative Timeline zu verstehen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der Verabschiedung eines produktspezifischen Rechtsakts und dem Zeitpunkt, ab dem Unternehmen die darin enthaltenen Anforderungen tatsächlich erfüllen müssen.

Nach der Verabschiedung von delegierten Rechtsakten unter der ESPR ist für Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten vorgesehen. Ein für 2027 angekündigter Rechtsakt für Textilien bedeutet daher beispielsweise nicht automatisch, dass sämtliche betroffenen Textilprodukte bereits ab 2027 einen DPP benötigen.

Neben der ESPR können DPP-Anforderungen außerdem aus eigenständigen europäischen Regelwerken entstehen, beispielsweise aus der Batterieverordnung, der Bauprodukteverordnung oder anderen produktspezifischen EU-Vorschriften.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Mit dem Start des Registers verändert sich die Diskussion rund um den digitalen Produktpass. Aus einem regulatorischen Zukunftsthema wird zunehmend eine konkrete technische und organisatorische Aufgabe. Denn ein Digital Product Passport kann nur so gut sein wie die Daten, auf denen er basiert.

Unternehmen müssen künftig in der Lage sein, regulatorisch relevante Produktinformationen:

  • eindeutig einem Produkt, Modell oder einer Produktvariante zuzuordnen,
  • strukturiert und maschinenlesbar bereitzustellen,
  • aus unterschiedlichen internen und externen Quellen zusammenzuführen,
  • aktuell und nachvollziehbar zu halten,
  • mit Lieferanteninformationen anzureichern,
  • für unterschiedliche Empfänger und Zugriffsrechte aufzubereiten und
  • an DPP-Systeme und weitere digitale Plattformen zu übergeben.

Genau hier wird Produktinformationsmanagement zu einem strategischen Faktor.

mediaSolution3 als Datenbasis für den Digital Product Passport

Vor diesem Hintergrund rückt die Bedeutung eines zentralisierten und leistungsfähigen Produktdatenmanagements stärker denn je in den Fokus. Unternehmen, die bereits heute mit einem etablierten PIM-System wie mediaSolution3 arbeiten, können eine wichtige Grundlage für die künftige DPP-Umsetzung schaffen. Denn die eigentliche Herausforderung besteht nicht erst beim Erstellen eines QR-Codes oder bei der Registrierung eines Produktpasses. Sie beginnt wesentlich früher: bei der Verfügbarkeit vollständiger, strukturierter und verlässlicher Produktinformationen. mediaSolution3 ermöglicht die zentrale Pflege klassischer Produktdaten ebenso wie die Erweiterung des Datenmodells um zusätzliche regulatorische, technische oder nachhaltigkeitsbezogene Informationen.

Besonders relevant für die Vorbereitung auf den Digital Product Passport sind:

  • Zentrale und strukturierte Verwaltung produktbezogener Informationen
  • Flexible Erweiterung des Datenmodells für neue regulatorische Anforderungen
  • Integration externer Datenquellen und Lieferanteninformationen
  • Bereitstellung strukturierter und maschinenlesbarer Daten
  • Nachvollziehbarkeit durch Versionierung und Änderungsprozesse
  • Zentrale Datenbasis für unterschiedliche Ausgabekanäle und nachgelagerte Systeme

Ein PIM-System ersetzt dabei weder das europäische DPP Registry noch gegebenenfalls notwendige DPP-Serviceprovider. Es kann aber als zentrale Datenquelle fungieren, aus der die für einen Produktpass benötigten Informationen strukturiert bereitgestellt und an entsprechende Systeme übergeben werden.

Gerade angesichts der schrittweisen Erweiterung auf immer mehr Produktgruppen ist diese Flexibilität entscheidend.

Warum Unternehmen jetzt mit der Vorbereitung beginnen sollten

Mit der Inbetriebnahme des DPP Registry zeigt sich deutlich: Die EU befindet sich nicht mehr ausschließlich in der konzeptionellen Phase. Die technische Infrastruktur wird aufgebaut und erste Unternehmen müssen bereits ab Februar 2027 konkrete DPP-Pflichten erfüllen. Für viele andere Branchen bleibt zwar noch mehr Zeit. Diese Zeit sollte jedoch genutzt werden.

Eine sinnvolle Vorbereitung beginnt mit Fragen wie:

  • Welche unserer Produkte werden voraussichtlich betroffen sein?
  • Welche geforderten Informationen besitzen wir bereits?
  • Welche Daten fehlen noch oder liegen ausschließlich unstrukturiert vor?
  • Welche Informationen müssen von Lieferanten kommen?
  • Welches System ist für welche Daten verantwortlich?
  • Wie können Produktinformationen künftig automatisiert an DPP-Systeme übergeben werden?

Unternehmen, die diese Fragen frühzeitig beantworten, können regulatorische Anforderungen deutlich strukturierter umsetzen und vermeiden, dass Produktinformationen später kurzfristig aus unterschiedlichen Systemen, Excel-Dateien oder Lieferantendokumenten zusammengesucht werden müssen.

Gleichzeitig entstehen Vorteile, die weit über Compliance hinausgehen: konsistentere Produktdaten, effizientere Prozesse, verbesserter Datenaustausch mit Geschäftspartnern und neue Möglichkeiten für digitale Services rund um ein Produkt.

Fazit

Der Digital Product Passport entwickelt sich von einer regulatorischen Idee zu einer realen europäischen Infrastruktur. Seit dem 20. Juli 2026 ist das zentrale DPP Registry operativ. Ab dem 18. Februar 2027 beginnt mit bestimmten Batteriekategorien die erste konkrete DPP-Pflicht. Weitere Produktgruppen folgen schrittweise. Für Unternehmen sollte deshalb nicht die Frage im Mittelpunkt stehen, ob sie heute bereits einen vollständigen Digital Product Passport erzeugen können. Entscheidend ist zunächst, ob ihre Produktdaten dafür bereit sind. Mit einer zentralen, strukturierten und flexibel erweiterbaren Produktdatenbasis wie mediaSolution3 können Unternehmen dafür bereits heute wichtige Voraussetzungen schaffen.

Der digitale Produktpass ist damit nicht nur eine neue regulatorische Anforderung. Er kann zum Treiber für bessere Produktdaten, effizienteren Datenaustausch und eine digital vernetzte Produktkommunikation über den gesamten Lebenszyklus werden.

Faq

Häufig gestellte Fragen

Für viele Unternehmen wird der DPP schrittweise verpflichtend. Grundlage dafür ist die EU-Ökodesign-Verordnung, die den digitalen Produktpass zunächst für bestimmte Produktgruppen wie Batterien vorsieht. In den kommenden Jahren sollen weitere Branchen wie Textilien, Elektronik, Bauprodukte oder Fahrzeuge folgen. Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt anbieten – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben.
Der Einführungsaufwand hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Produkte und der vorhandenen Daten- und Systemlandschaft ab. Besonders entscheidend ist, ob relevante Produktinformationen bereits strukturiert vorliegen und entlang der Lieferkette verfügbar sind. Wer frühzeitig mit der Vorbereitung beginnt, kann spätere Umsetzungsaufwände reduzieren, Datenlücken rechtzeitig schließen und mögliche Wettbewerbsnachteile vermeiden.
Der DPP ist nicht nur ein Instrument zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Er kann auch helfen, Transparenz zu schaffen, Vertrauen bei Kunden aufzubauen und Nachhaltigkeitsleistungen nachvollziehbar darzustellen. Gleichzeitig unterstützt er effizientere Recyclingprozesse, ein besseres Ressourcenmanagement und die Optimierung interner Produkt- und Datenprozesse. Auch Unternehmen, für die der DPP nicht unmittelbar verpflichtend ist, können ihn freiwillig nutzen, um Produktinformationen gezielter bereitzustellen und neue digitale Produkt- oder Markenerlebnisse zu schaffen.
Nein. Entscheidend ist nicht, wo ein Produkt hergestellt wird, sondern ob es auf dem EU-Markt verkauft wird. Auch Hersteller und Händler aus Drittstaaten müssen die entsprechenden DPP-Anforderungen erfüllen, wenn sie ihre Produkte in der Europäischen Union in Verkehr bringen. Damit entwickelt sich der Digital Product Passport zu einem wichtigen Standard für den Marktzugang in Europa.
Der Zugriff auf die Daten ist abhängig von Produktkategorie, Zweck und gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich wird zwischen öffentlich zugänglichen Informationen, etwa für Verbraucher über einen QR-Code, und geschützten Informationen unterschieden, die nur Behörden, Marktüberwachung oder autorisierten Stellen zugänglich sind. Vertrauliche Geschäftsinformationen, wie sensible Lieferantendaten, müssen dabei nicht öffentlich offengelegt werden.
Wenn für eine Produktgruppe ein Digital Product Passport verpflichtend ist, dürfen Produkte ohne gültigen DPP nach Ablauf der jeweiligen Übergangsfristen möglicherweise nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Die Kontrolle erfolgt durch nationale Marktüberwachungsbehörden. Mögliche Sanktionen werden von den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt und können daher je nach Land unterschiedlich ausfallen.
Ein Digital Product Passport funktioniert nur, wenn relevante Daten entlang der gesamten Lieferkette verfügbar sind. Deshalb sollten Lieferanten frühzeitig in den Prozess einbezogen werden. Wichtig sind klare Datenanforderungen, verbindliche Regelungen zur Bereitstellung von Informationen und möglichst digitale Schnittstellen oder gemeinsame Systeme. So lassen sich Produktdaten effizienter erfassen, prüfen und für den DPP nutzbar machen.

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